Mein pädagogisches Konzept baut auf dem Bildungsauftrag auf,

welcher lautet:

 

Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege sollen

 

 

  1. die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern

 

                  

  1. die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen
 

 

  1. den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.

Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen.

(§22 SGB VIII Abs. 2 + 3)

 

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